Praxisgemeinschaft für Physiotherapie
Wir können Rezepte aller Krankenkassen abrechnen.
Behandlung auf Heilpraktikerverordnung
Für Privatpatienten, Selbstzahler und Zusatzversicherte besteht bei uns die Möglichkeit, direkt eine Heilpraktikerverordnung für physiotherapeutische Behandlungen zu bekommen.
Diese kann dann regulär zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
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An der Eselshaut 4306321/4 87 87 24